183 Tage – Der Auschwitz-Prozeß In einer Zeit, wo nur noch wenige Überlebende und Zeugen von den Machenschaften der Nationalsozialisten berichten können, gewinnen Bild- und Tondokumente immer mehr an Bedeutung: Dieser Film ist ein Beispiel dafür, wie diese Dokumente genutzt werden können, um Zusammenhänge aufzuzeigen, aber auch weiterhin die Erinnerung wachzuhalten und immer wieder zu sensibilisieren, jenseits aller notwendigen Aufklärung. „Fünfzehn Jahre gingen ins Land der Täter, bis eine deutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische Ermittlungen gegen Angehörige der Lager-SS von Auschwitz einleitete. Obschon die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen verpflichtet waren, die von Deutschen begangenen Verbrechen aufzuklären, blieben die im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz (1940–1945) verübten Massenmorde weitgehend ohne Verfolgung. Am 20. Dezember 1963 wurde der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgenommen. Der vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiierte Prozess, der 183 Verhandlungstage andauerte, hat für die Öffentlichkeit eine überragende Bedeutung erlangt. In dem Verfahren kam die Stimme der Opfer zu Gehör. 211 Auschwitz-Überlebende sagten in Frankfurt am Main aus. Was nun das Konzept des Films betrifft, so ist dies ein Mikrokosmos im großen Makrokosmos anhand von vier Angeklagten und die dazugehörigen Zeugenaussagen, Eröffnungsbeschlüsse und Urteilsverkündungen. Wir gehen sozusagen mit einer Lupe auf das Handeln von vier Menschen ein, von 8.000 Männern und Frauen des Wachpersonals von Auschwitz, die zu einem sehr großen Teil für all das was in Auschwitz geschah, stellvertretend verantwortlich waren.“ (Produktion/Verleih)
D 2014, 174 Min.
Buch & Regie: Janusch Kozminski,
Kamera: Angelika Weber Janusz Potowski, Schnitt: Valentin Metz
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