183 Tage – Der Auschwitz-Prozess

auschwitz183 Tage – Der Auschwitz-Prozeß  In einer Zeit, wo nur noch weni­ge Überlebende und Zeugen von den Machenschaften der Nationalsozialisten berich­ten kön­nen, gewin­nen Bild- und Tondokumente immer mehr an Bedeutung: Dieser Film ist ein Beispiel dafür, wie die­se Dokumente genutzt wer­den kön­nen, um Zusammenhänge auf­zu­zei­gen, aber auch wei­ter­hin die Erinnerung wach­zu­hal­ten und immer wie­der zu sen­si­bi­li­sie­ren, jen­seits aller not­wen­di­gen Aufklärung. „Fünfzehn Jahre gin­gen ins Land der Täter, bis eine deut­sche Staatsanwaltschaft erst­mals sys­te­ma­ti­sche Ermittlungen gegen Angehörige der Lager-SS von Auschwitz ein­lei­te­te. Obschon die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen ver­pflich­tet waren, die von Deutschen began­ge­nen Verbrechen auf­zu­klä­ren, blie­ben die im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz (1940–1945) ver­üb­ten Massenmorde weit­ge­hend ohne Verfolgung. Am 20. Dezember 1963 wur­de der größ­te Strafprozess der deut­schen Nachkriegsgeschichte auf­ge­nom­men. Der vom hes­si­schen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initi­ier­te Prozess, der 183 Verhandlungstage andau­er­te, hat für die Öffentlichkeit eine über­ra­gen­de Bedeutung erlangt. In dem Verfahren kam die Stimme der Opfer zu Gehör. 211 Auschwitz-Überlebende sag­ten in Frankfurt am Main aus. Was nun das Konzept des Films betrifft, so ist dies ein Mikrokosmos im gro­ßen Makrokosmos anhand von vier Angeklagten und die dazu­ge­hö­ri­gen Zeugenaussagen, Eröffnungsbeschlüsse und Urteilsverkündungen. Wir gehen sozu­sa­gen mit einer Lupe auf das Handeln von vier Menschen ein, von 8.000 Männern und Frauen des Wachpersonals von Auschwitz, die zu einem sehr gro­ßen Teil für all das was in Auschwitz geschah, stell­ver­tre­tend ver­ant­wort­lich waren.“ (Produktion/Verleih)

D 2014,  174 Min.

Buch & Regie: Janusch Kozminski,

Kamera: Angelika Weber Janusz Potowski, Schnitt: Valentin Metz

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